Grubmüller. Handwerk aus Leidenschaft!
Ihr Fachbetrieb aus dem Innviertel.
Meine Ausbildung als Dachdecker- und Spenglerlehrling begann 1995 bei der Fa. Franz Wilhelm in Mattighofen. Die 4 Lehrjahre habe ich mit der Gesellenprüfung zum Dachdecker und Spengler abschlossen. Von meinem Dienst beim Bundesheer kam ich mit einem Kranführerschein zurück, arbeitete weitere 6 Jahre als Geselle bei der Firma Wilhelm und sammelte dort Erfahrungen als Vorarbeiter. Anschließend wechselte ich zur Firma Karl Frauscher in Mattighofen und nahm nach 2 Jahren (ab 2007) ein Angebot der Fa. Stampfl in St. Pantaleon an. Um meinen langgehegten Wunsch, mich selbständig zu machen, erfüllen zu können, absolvierte ich bei der Fa. Stampfl auch die Ausbildung zum Dachdecker- und Spenglermeister. Die Fa. Stampfl ermöglichte mir später, wichtige Erfahrungen als Techniker und Verkäufer sowie in der Organisation, Kundenbetreuung, Angebots- und Rechnungslegung zu sammeln. 2013 folgte dann der langersehnte Sprung in die Selbständigkeit.
Andreas Grubmüller / Inhaber
Unsere Ziegel kommen von namhaften Markenherstellern wie PREFA, BRAMAC oder Eternit. Wir garantieren höchste Qualität für Ihre Auswahl. Auch für Holz- und Wärmedämmarbeiten verbürgen wir uns für beste Qualität in der Ausführung. Unsere Kunden sind uns wichtig.
Ob einen regendichten Dachbezug für Ihr Haus, für Kirchtürme oder Fassaden und Anschlussbleche im Dachbereich, wir realisieren für Sie alle Dachformen und auch klassische Spenglerarbeiten sowie Sonderanfertigungen aus Metall.
In der modernen Architektur sind Fassaden aus Metall der aktuelle Trend. Für diese extravaganten Wandverkleidungen stehen wir Ihnen gerne mit unseren Erfahrungen, auf dem Gebiet der Dach-Spenglerei, zur Seite.
Praktisch und preiswert, technisch ausgereift, besser als sein Ruf! Flachdächer sind in der Architektur gerade gefragt. Ihr Boom in den 60-er Jahren löste Bedenken aus. Doch die sind unbegründet. Lesen sie dazu den ausführlichen Artikel von Harald Czycholl.
Wir verarbeiten qualitativ hochwertige Produkte für Ihr Bauprojekt. Für den Dach- und Fassadenbereich führen wir Produkte fast aller namhaften Hersteller. Sie bekommen bei uns Materialien für Steil- oder Flachdach, Ton-, Beton- oder Schieferdeckung, Fassadenbau oder Dachfenster sowie sämtliches Zubehör.
Grubmüller Spengler_Dachdecker
Maria Schmolln,
Oberfeld 6,
E-Mail: office@dach-grubmueller.at
Tel. +43/664/4637225
Grubmüller Spengler_Dachdecker
Maria Schmolln,
Oberfeld 6,
USt-IdNr. ATU 684 308 33
Gerichtsstand: Mattighofen
Telefon: +43 664 4637225
E-Mail: office@dach-grubmueller.at
Internet: www.dach-grubmueller.at
Unsere Bankverbindung
Bankname: Raiffeisen Maria Schmolln
IBAN: AT75 3431 2000 0003 1211
BIC: RZ00AT 2L312
Bildernachweis:
Bilder:
Andreas Grubmüller
Fickr: CC Licence
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Alle Preis in EUR zuzügl. 20% MwSt.
Geschäftsbedingungen:
1. ALLGEMEINES
Diese Geschäftsbedingungen sind Bestandteil dieser Bestellung und jedes mit uns abgeschlossenen Vertrages. Darüber hinaus unterwerfen sich beide Vertragsparteien den Bestimmungen der ÖNORM.
Die Preise sind Nettopreise ab Lieferung ohne Verpackung und ohne Nachlass. Sie sind auf Grund der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden preisbildenden Faktoren kalkuliert. Eine Erhöhung derselben bis zum Zeitpunkt der Auslieferung bedingt auch eine Änderung der Preise. (Falls wir die Zustellung der Ware vornehmen, handelt es sich hierbei um eine freiwillige Leistung, für die wir keine Haftung übernehmen). Der Kunde hat bei Selbstabholung keinen Anspruch auf Vergütung. Wir behalten uns vor, die Zustellung durch die Bahn oder einen Spediteur auf Kosten und Gefahr des Kunden vorzunehmen.
2. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Wenn nichts anderes (schriftlich) vereinbart wurde, sind sämtliche Rechnungen soweit nach Erhalt ohne jeden Abzug zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug werden die bankmäßigen Zinsen verrechnet.
Es liegt ausschließlich in unserem Ermessen, auf welche von mehreren Forderungen eingehende Zahlung angerechnet werden. Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen aufzurechnen oder wegen allfälliger Gewährleistungsansprüche die Zahlung zurückzuhalten. Gegenforderungen und Gewährleistungs-ansprüche müssen vielmehr gesondert geltend gemacht werden. Terminverlust tritt ein, wenn der Kunde mit einer Rate länger als eine Woche in Verzug ist. In diesem Fall sind wir berechtigt, den gesamten restlichen Rechnungsbetrag sofort fällig zu stellen.
3.PREISE
Unsere Preise verstehen sich ohne jeden Abzug. Hinzu tritt die Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe. Eine Einräumung von Skonto bedarf der Schriftform; sie ist hinfällig, wenn der Käufer mit den ihm obliegenden Zahlungen in Verzug kommt.
4. REKLAMATIONEN
Sämtliche Reklamationen und Mängelrügen müssen uns innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung der Ware schriftlich bei sonstigem Rechtsverlust mitgeteilt werden. Die Behebung von Mängeln, die später als innerhalb von 8 Tagen gerügt werden, fällt nicht mehr unter unsere Gewährleistungspflicht.
5. LIEFERUNG
Die Lieferung erfolgt ab Werk bzw. bei Bahn- und Postversand frei Abgangsstation für Rechnung und Gefahr des Käufers.
Die Lieferfrist beginnt mit dem Tage unserer Auftragsbestätigung, nicht jedoch vor völliger Klarstellung aller Einzelheiten der Bestellung und der Ausführung. Sie gilt mit rechtzeitiger Meldung der Lieferbereitschaft als eingehalten. Bei Nichteinhaltung der Lieferfrist muss der Kunde schriftlich eine Nachfrist von 4 Wochen setzen.
Nach fruchtlosem Verstreichen der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche wegen Nichtlieferung oder verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen.
6. STORNIERUNG
Bei Vertragsstornierung durch die Besteller (Käufer) ist der Lieferant berechtigt, entweder den erlittenen Schaden und entgangenen Gewinn oder eine 15 prozentige Stornogebühr, berechnet vom Bruttofakturenwert, zu fordern (Konventionalstrafe).
7. EIGENTUMSVORBEHALT
Unsere Waren gehen erst dann in das Eigentum des Käufers über, wenn dieser den gesamten Kaufpreis für die gelieferte Ware einschließlich Nebenforderungen wie Zinsen und Kosten vollständig geleistet hat. Der Käufer ist berechtigt, über die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb zu verfügen, ist jedoch verpflichtet, Verpfändungen unserer Ware oder deren Übereignung zur Sicherheit zu unterlassen. Pfändungen seitens anderer Gläubiger sind uns unverzüglich mitzuteilen. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung entstehende Erzeugnisse. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung unserer Ware mit anderem Material erwerben wir Miteigentum an dem dadurch entstehenden Erzeugnis im Verhältnis des Wertes unserer Ware zu dem des anderen Materials. Der Käufer gilt in diesen Fällen als Verwahrer. Alle Forderungen aus dem Verkauf von Waren, an denen uns Eigentumsrechte zustehen, tritt der Käufer schon jetzt – gegebenenfalls in Höhe unseres Miteigentumsanteils – zur Sicherung an uns ab. Der Käufer ist auf unser Verlangen verpflichtet, uns Namen und Anschriften seiner Abnehmer sowie Bestand und Höhe der aus dem Weiterverkauf resultierenden Forderungen bekanntzugeben sowie seinen in Betracht kommenden Abnehmern die Forderungsabtretung mitzuteilen. Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 25%, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet. Der Käufer (sein vorläufiger Verwalter, Ausgleichs-, Masseverwalter) ist in jedem Fall des Zahlungsverzuges, insbesondere im Insolvenzfall, verpflichtet, uns Zutritt zu unserer Ware und den mit ihr hergestellten Erzeugnissen sowie Einsicht in seine Bücher zu geben und uns alle Auskünfte zu erteilen, die für unsere Aussonderungsansprüche von Belang sind. Wir sind in jedem Fall eines Zahlungsverzuges berechtigt, die Vorbehaltsware auch ohne Rücktritt vom Vertrag zur Sicherung unserer Ansprüche in unsere Verwahrung zu nehmen. Der Käufer hat weiters laufend Aufzeichnungen über den Bestand, die Verarbeitung und den Verkauf unserer Ware auf eine Art zu führen, die unsere Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt gewährleistet.
8. GEWÄHRLEISTUNG
Bei Erfüllung der vereinbarten Zahlungsbedingungen leisten wir Gewähr für die dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Mängelfreiheit des Kaufgegenstandes. Hierin geringfügige Abweichungen von den angeführten Maßen, Gewichten, Farbe und Ausführungen können nicht beanstandet werden. Die Gewährleistung bezieht sich ausschließlich auf solche Mängel, die vor Gefahrenübergang vorhanden waren.
Die Gewährleistungsfrist beginnt unabhängig davon, wann der Kunde den Kaufgegenstand in Gebrauch nimmt, mit dem Gefahrenübergang zu laufen. Die Gewährleistung erfolgt nach unserer Wahl durch Reparatur (Verbesserung) des Kaufgegenstandes oder Ersatz der mangelhaften Teile. Ansprüche auf Wandlung oder Preisminderung sind ausgeschlossen. Der Kunde verzichtet ausschließlich auf die Geltendmachung eines, infolge Mangelhaftigkeit des Kaufgegenstandes, verursachten unmittelbaren oder mittelbaren Schadens, insbesondere eines dadurch bedingten Gewinn- und Verdienstentganges. Ausgeschlossen von der Gewährleistung sind Beschädigungen des Kaufgegenstandes, die auf unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind. Die Mängel oder Beschädigungen sind innerhalb von 8 Tagen oder sofort nach Erhalt der Ware zu melden. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung von Beanstandungen oder Mängelrügen, gilt die Lieferung als genehmigt.
9. GERICHTSSTAND
Als Gerichtsstand und Erfüllungsort wird Mattighofen vereinbart.