Geschäftsbedingungen:
1. ALLGEMEINES
Diese Geschäftsbedingungen sind Bestandteil dieser Bestellung und jedes mit uns abgeschlossenen Vertrages. Darüber hinaus unterwerfen sich beide Vertragsparteien den Bestimmungen der ÖNORM.
Die Preise sind Nettopreise ab Lieferung ohne Verpackung und ohne Nachlass. Sie sind auf Grund der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden preisbildenden Faktoren kalkuliert. Eine Erhöhung derselben bis zum Zeitpunkt der Auslieferung bedingt auch eine Änderung der Preise. (Falls wir die Zustellung der Ware vornehmen, handelt es sich hierbei um eine freiwillige Leistung, für die wir keine Haftung übernehmen). Der Kunde hat bei Selbstabholung keinen Anspruch auf Vergütung. Wir behalten uns vor, die Zustellung durch die Bahn oder einen Spediteur auf Kosten und Gefahr des Kunden vorzunehmen.
2. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Wenn nichts anderes (schriftlich) vereinbart wurde, sind sämtliche Rechnungen soweit nach Erhalt ohne jeden Abzug zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug werden die bankmäßigen Zinsen verrechnet.
Es liegt ausschließlich in unserem Ermessen, auf welche von mehreren Forderungen eingehende Zahlung angerechnet werden. Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen aufzurechnen oder wegen allfälliger Gewährleistungsansprüche die Zahlung zurückzuhalten. Gegenforderungen und Gewährleistungs-ansprüche müssen vielmehr gesondert geltend gemacht werden. Terminverlust tritt ein, wenn der Kunde mit einer Rate länger als eine Woche in Verzug ist. In diesem Fall sind wir berechtigt, den gesamten restlichen Rechnungsbetrag sofort fällig zu stellen.
3.PREISE
Unsere Preise verstehen sich ohne jeden Abzug. Hinzu tritt die Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe. Eine Einräumung von Skonto bedarf der Schriftform; sie ist hinfällig, wenn der Käufer mit den ihm obliegenden Zahlungen in Verzug kommt.
4. REKLAMATIONEN
Sämtliche Reklamationen und Mängelrügen müssen uns innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung der Ware schriftlich bei sonstigem Rechtsverlust mitgeteilt werden. Die Behebung von Mängeln, die später als innerhalb von 8 Tagen gerügt werden, fällt nicht mehr unter unsere Gewährleistungspflicht.
5. LIEFERUNG
Die Lieferung erfolgt ab Werk bzw. bei Bahn- und Postversand frei Abgangsstation für Rechnung und Gefahr des Käufers.
Die Lieferfrist beginnt mit dem Tage unserer Auftragsbestätigung, nicht jedoch vor völliger Klarstellung aller Einzelheiten der Bestellung und der Ausführung. Sie gilt mit rechtzeitiger Meldung der Lieferbereitschaft als eingehalten. Bei Nichteinhaltung der Lieferfrist muss der Kunde schriftlich eine Nachfrist von 4 Wochen setzen.
Nach fruchtlosem Verstreichen der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche wegen Nichtlieferung oder verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen.
6. STORNIERUNG
Bei Vertragsstornierung durch die Besteller (Käufer) ist der Lieferant berechtigt, entweder den erlittenen Schaden und entgangenen Gewinn oder eine 15 prozentige Stornogebühr, berechnet vom Bruttofakturenwert, zu fordern (Konventionalstrafe).
7. EIGENTUMSVORBEHALT
Unsere Waren gehen erst dann in das Eigentum des Käufers über, wenn dieser den gesamten Kaufpreis für die gelieferte Ware einschließlich Nebenforderungen wie Zinsen und Kosten vollständig geleistet hat. Der Käufer ist berechtigt, über die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb zu verfügen, ist jedoch verpflichtet, Verpfändungen unserer Ware oder deren Übereignung zur Sicherheit zu unterlassen. Pfändungen seitens anderer Gläubiger sind uns unverzüglich mitzuteilen. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung entstehende Erzeugnisse. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung unserer Ware mit anderem Material erwerben wir Miteigentum an dem dadurch entstehenden Erzeugnis im Verhältnis des Wertes unserer Ware zu dem des anderen Materials. Der Käufer gilt in diesen Fällen als Verwahrer. Alle Forderungen aus dem Verkauf von Waren, an denen uns Eigentumsrechte zustehen, tritt der Käufer schon jetzt – gegebenenfalls in Höhe unseres Miteigentumsanteils – zur Sicherung an uns ab. Der Käufer ist auf unser Verlangen verpflichtet, uns Namen und Anschriften seiner Abnehmer sowie Bestand und Höhe der aus dem Weiterverkauf resultierenden Forderungen bekanntzugeben sowie seinen in Betracht kommenden Abnehmern die Forderungsabtretung mitzuteilen. Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 25%, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet. Der Käufer (sein vorläufiger Verwalter, Ausgleichs-, Masseverwalter) ist in jedem Fall des Zahlungsverzuges, insbesondere im Insolvenzfall, verpflichtet, uns Zutritt zu unserer Ware und den mit ihr hergestellten Erzeugnissen sowie Einsicht in seine Bücher zu geben und uns alle Auskünfte zu erteilen, die für unsere Aussonderungsansprüche von Belang sind. Wir sind in jedem Fall eines Zahlungsverzuges berechtigt, die Vorbehaltsware auch ohne Rücktritt vom Vertrag zur Sicherung unserer Ansprüche in unsere Verwahrung zu nehmen. Der Käufer hat weiters laufend Aufzeichnungen über den Bestand, die Verarbeitung und den Verkauf unserer Ware auf eine Art zu führen, die unsere Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt gewährleistet.
8. GEWÄHRLEISTUNG
Bei Erfüllung der vereinbarten Zahlungsbedingungen leisten wir Gewähr für die dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Mängelfreiheit des Kaufgegenstandes. Hierin geringfügige Abweichungen von den angeführten Maßen, Gewichten, Farbe und Ausführungen können nicht beanstandet werden. Die Gewährleistung bezieht sich ausschließlich auf solche Mängel, die vor Gefahrenübergang vorhanden waren.
Die Gewährleistungsfrist beginnt unabhängig davon, wann der Kunde den Kaufgegenstand in Gebrauch nimmt, mit dem Gefahrenübergang zu laufen. Die Gewährleistung erfolgt nach unserer Wahl durch Reparatur (Verbesserung) des Kaufgegenstandes oder Ersatz der mangelhaften Teile. Ansprüche auf Wandlung oder Preisminderung sind ausgeschlossen. Der Kunde verzichtet ausschließlich auf die Geltendmachung eines, infolge Mangelhaftigkeit des Kaufgegenstandes, verursachten unmittelbaren oder mittelbaren Schadens, insbesondere eines dadurch bedingten Gewinn- und Verdienstentganges. Ausgeschlossen von der Gewährleistung sind Beschädigungen des Kaufgegenstandes, die auf unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind. Die Mängel oder Beschädigungen sind innerhalb von 8 Tagen oder sofort nach Erhalt der Ware zu melden. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung von Beanstandungen oder Mängelrügen, gilt die Lieferung als genehmigt.
9. GERICHTSSTAND
Als Gerichtsstand und Erfüllungsort wird Mattighofen vereinbart.